FAQ – Häufig gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten

Warum ein Architekt?

"So ein Plan für mein Einfamilienhaus ist doch schnell gezeichnet, was tut eigentlich der Architekt?" Diese Fragen stellten sich früher weniger informierte Bauherren vielleicht, weil sie die vielfältigen Abläufe beim Bauen und zahlreichen Fehlermöglichkeiten (noch) nicht kannten.
Schauen Sie sich deshalb auf unseren Internetseiten bitte bei "Leistungen", insbesondere "Ganzheitliche Planungen" an.
Weitere Argumente finden Sie in meinem persönlichem Interview, sowie unter: www.bak.de/site/227/default.aspx. 
Vertrauen Sie Ihr Bauprojekt, ob privat oder beruflich, von Anfang an nur bestens ausgebildeten, hochqualifizierten, staatlich geprüften, zugelassenen, erfahrenen und versicherten Architekten an, die zudem ganzheitliche Lösungen konzipieren.

Wer darf gesetzlich Gebäude entwerfen und zur Genehmigung einreichen?

Die Bundesrepublik Deutschland gewährleistet durch Gesetze und Verordnungen, dass Städte und Gemeinden, wie Bauherren mit dem knappen Bauflächenangebot verantwortlich umgehen. Die Gebäude müssen für die Menschen sicher, gesund und komfortabel entwickelt, geplant und gebaut werden. Für die Einhaltung der sehr zahlreichen Vorschriften sind daher gemäß § 58 BauO NRW nur staatliche geprüfte und zugelassene "Architekten / Architektinnen" (auf unnötige geschlechterspezifische Unterscheidungen wird nachfolgend aus Platzgründen verzichtet) bauvorlageberechtigt (§ 70 BauO NRW).

Auch für beispielsweise ein Dachfenster, Wintergarten oder Carport ist, hingegen landläufiger Meinungen, ein Bauantrag notwendig.

D.h. ohne Architekt wird kein Bauantrag bei den Behörden angenommen bzw. genehmigt.

Dafür verlangt der Staat umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten von den Architekten. Wer nach erfolgreich abgeschlossenem Architekturstudium als Diplomingenieur einige Jahre Berufserfahrung praktizierte, sich regelmäßig weiterbildet, in "geordneten" finanziellen Verhältnissen lebt und nicht vorbestraft o.ä. ist, kann die Mitgliedschaft in der Architektenkammer des jeweiligen Bundeslandes beantragen.

Wird er dort aufgenommen, muss er während der ganzen Berufstätigkeit eine umfangreiche Berufshaftpflichtversicherung besitzen und sich nachweislich (berufs-) lebenslang weiterbilden. Dies alles wird regelmäßig überprüft. Sollte der Architekt sich nicht standesgemäß verhalten, wird er aus der Kammer ausgeschlossen und darf diesen Beruf nicht mehr (auch nicht unter einem anderen Firmennamen) ausüben!

So wird gewährleistet, dass das wichtige, kostenintensive und nicht ungefährliche Planen und Bauen nur von Architekten qualifiziert, verantwortungsvoll und seriös ausgeübt wird (werden soll).

Was unterscheidet Architekten von anderen am Bau beteiligten?

Neben den o.g. Argumenten, der umfassenden Fachausbildung und dass dies einer der ältesten Berufe der Welt ist, steht bei den Architekten die Verantwortung, Beratung, Individualität, Kreativität, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit an erster Stelle. Mit dem Architekten planen und bauen bringt viele Vorteile und spart Geld. Denn er bietet seine Leistungen nicht im Preis-, sondern im Qualitätswettbewerb an. Die Honorare sind staatlich, bundesweit einheitlich geregelt und begrenzt (s. dazu auch nächste Fragen). Er arbeitet frei, nur seinem Wissen, Gewissen und den Wünschen seines Bauherren verpflichtet. Der Architekt ist der gesetzlich eingesetzte Ansprechpartner, Berater, Ideengeber, Konstrukteur, Manager, Sachwalter, Treuhänder und Fachanwalt des Bauherren. Er arbeitet für diesen unabhängig von Dritten, Firmen und Produkten. So gibt es keine Interessenkonflikte. Der Bauherr zahlt alle Rechnungen (nach Prüfung und Freigabe seines Architekten) selbst und direkt an die Rechnungsteller. So behält der Bauherr immer die Übersicht und Kontrolle. Nur Architekten haften persönlich, zusätzlich müssen sie für Ihre Bauherren eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.

Was kostet eine Erstberatung?

Wir freuen uns Sie persönlich ausführlich zu beraten und alle Ihre Fragen zu beantworten.
Die Erstberatung dauert i.d.R. zwischen 1 und (eher) 2 -3 Stunden.
Dies ist für Sie kostenlos.

Für Einfamilienhaus-Bauherren oder kleinere Projekte:

Sollten Sie in den nächsten Monaten danach dennoch nicht mit uns weiterarbeiten wollen,
würde für die Beratung (bei uns ist das kein Verkaufsgespräch) nur das entsprechende (minutengenaue) Zeithonorar fällig.
(Die Stundensätze liegen zwischen max. € 168,00 und min. € 49,00 (ggf. plus evtl. Auslagen für Karten o.ä. und der gesetzlichen Mehrwertsteuer).

Wir haben fast täglich Anfragen, daher bitten wir um Verständnis dass wir keine kostenlosen Beratungen mehr, wie vor 20 Jahren, anbieten können.
Zudem erhalten Sie von uns bereits zu Anfang wertvolle Tipps zur individuellen Bedarfsanalyse, Fehler- / und Mängelvermeidung, Baurecht, Kostensparendes Bauen usw., so dass das geringe Beratungs-Honorar sich - mehr als - lohnt.
(Andere Freiberufler (Ärzte, Anwälte usw.) beraten auch nicht kostenlos, bzw. müssen auch die Kosten für ihre Arbeitzeit in Rechnung stellen.)
Arbeiten wir danach normal für Sie weiter, fallen - wie gesagt - keine Kosten für die Beratung an (bzw. dann ist es im anschliessenden Honorar enthalten).

Vereinbaren Sie gerne mit unserem Sekretariat einen Bürotermin (oder Vor-Ort-Termin).

WIR freuen uns auf Sie und
SIE kommen erheblich besser informiert aus dem Termin (für die wohl kostenintensivste Investition Ihres Lebens).

 

Wie berechnet sich das Architektenhonorar?

Seriöse Gesamt-Kostenangaben für Gebäude beinhalten grundsätzlich immer alle Baunebenkosten, also auch die Architekten- und Ingenieurhonorare.
Es ist erwiesen, dass 'Einsparungen' von (Teil-) Architekten- Ingenieurkosten - und damit wichtiger Leistungen (!) - regelmäßig zu höheren Baukosten (und zwar viel höher als die angebliche Honorar-'Ersparnis'),
(teuren) Schäden und viel schlimmer (zu lebenlangen) Fehlern führen.

Die (seit dem 01.01.2021 im Prinzip frei verhandelbaren Honorare) der HOAI, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure regelt und begrenzt üblicherweise die Honorare.

Ausschnitt aus der Honoratafel.
 
Ein Beispiel:
Sind die Brutto-Gesamtkosten (bezugsfertige Komplett-Ausführung, inkl. ALLER Baunebenkosten, inkl. Mehrwertsteuer, exkl. Grundstück, Aussenanlagen, Möblierung und Finazierung) beispielsweise eines einfachen, mittleren Einfamilienhauses-Neubaus z.B. ca. € 400.000, so würde das Gesamthonorar (ermittelt nach § 6 HOAI, i.d.Fassung 2013), bei Erbringung aller Architekten-Grundleistungen bis zum Einzug, nach Honorarzone III bei durchschnittlichem Standard, ca. 13 % der Gesamtbaukosten betragen. Es ist zu beachten, dass die anrechenbaren Kosten, die die Grundlage für die Ermittlung des Architektenhonorars sind, wesentlich niedriger sind als die Gesamtkosten.

 

Sollen nun lediglich die Leistungsphasen 1 - 4 ausgeführt werden, also Grundlagenermittlung, Vor- und Entwurfsplanung mit Einreichung des Bauantrags, so werden nur 27 % des Gesamthonorars, hier maximal ca. € 15.695,71, bei (durchschnittlicher) Honorarzone III, inklusive MwSt. und Nebenkosten, abgerechnet, das sind nur ca. 3,9 % der Bruttogesamtbaukosten.

Die seit dem 01.01.2018 neue Zielfindungsphase (gem § 615 r, BGB), Leistungsphase 1 und 2 (9 % des Gesamthonorares) beträgt bei diesem Beispiel nur ca. € 5.231,90, inklusive MwSt. und Nebenkosten, oder nur 1,3 % der Gesamtbaukosten.


Zu berücksichtigen sind zudem die Honorare für Tragwerkplanung (Statik), Wärmeschutznachweis, Lageplan, Haustechnik-Planung, Einmessung, Genehmigungsgebühren usw.


Die Gesamt-Baunebenkosten (inkl. aller Honorare) machen - bei kleineren Projekten -  zwischen 20 -25 % (bei sehr anspruchsvollen Gebäuden und Umbauten auch mehr!), bei Komplettbeauftragung, der Baukosten aus.

Bei Grossprojekten sind die Baunebenkosten deutlich geringer.

Beauftragen Sie uns mit dem Kostensparenden Bauen, sparen wir bei 80 % der Projekte einen Grossteil der Baunebenkosten (manchmal sogar noch mehr) nachweislich wieder ein.

Nicht die Honorare, sondern die Gesamt-Baukosten und deren Vollständigkeit sollten Ihrer Hauptaufmerksamkeit gelten und die detaillierte Leistungsfähigkeit Ihres Architektur- und Ingenieurbüros.
Ein Pkw-Kauf macht auch niemand von der Höhe der Verkäufer-Provision abhängig.
Bei einem durchschnittlichen Um- oder Anbau sind diese Kosten wegen des erheblich größeren Arbeitsaufwandes ca. ein Drittel höher.
Nicht die Honorare, sondern die Gesamt-Baukosten und deren Vollständigkeit sollten Ihrer Hauptaufmerksamkeit gelten und die detaillierte Leistungsfähigkeit Ihres Architektur -und Ingenieurbüros.
Einen Pkw-Kauf macht auch niemand von der Höhe der Verkäufer-Provision abhängig.


 HOAI - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.
'Wer billig plant, baut teuer.'
Erich Herf, Vorstandsvorsitzender des Verbands privater Bauherrn
'Die HOAI sorgt dafür, dass der Wettbewerb sich in erster Linie an Qualität orientiert.'
Karl Robl, Hauptgeschäftsführer vom Zentralverband des deutschen Baugewerbes
'Untersuchungen haben ergeben, dass zu Billigsthonoraren geplante Bauten ganz auffällig höhere Baukosten verursachen. Also eine Milchmädchenrechnung: Der Bauherr spart vielleicht 3 % der Baukosten durch Honorarwettkämpfe, um dann 25 % höhere Baukosten zu zahlen.'
Quelle: Deutsches Architektenblatt 11/94


'Viele Bauherren liebäugeln mit der Vorstellung, sich das Honorar für den Architekten zu sparen. Falsch gedacht: Wer clever plant, behält die Kosten im Griff - ein guter Architekt reduziert die Baukosten durch seinen Sachverstand und die Überwachung der Arbeiten, erspart dem Bauherrn mehr Geld, als er selber kostet - von Nerven nicht zu reden.'
Quelle: Europas größte Baufachzeitschrift 'Das Haus'


'Die HOAI ist ein Garant für einen fairen Leistungswettbewerb und ein Instrument zum Schutz des Bauherrn! Sie ist ein Beitrag zum Verbraucherschutz.'
Dipl.-Ing. Peter Conradi, Mitglied des Deutschen Bundestages


Unsere Honorare enthalten u.a.:
Mehrwert-, Umsatz-, Lohnsummen und Kirchensteuer; Löhne und Gehälter; Beiträge zur Krankenkasse, Architektenkammer, Bund Deutscher Baumeister e.V., Industrie- & Handelskammer, Berufsgenossenschaft, Knappschaft, z.eu.s e.V. (Stadtmarketingverein), Mittelstandsvereinigung, Bundesverband der Mittelständer; Angestellten-, Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege-, Feuer-, Einbruchs-, Berufs-Haftpflichtversicherung; Finanzierungskosten; Kontoführung, Weiterbildungs- und Seminarkosten; Beratungs-, Aquisitions- und Angebotszeit; Werbe- und Anzeigenkosten, Messgeräte, Büroeinrichtung- und Unterhaltung, Kameras, Flugdrohne, Computer, Programme, Kopierer, Plotter, Drucker, Scanner und Bürobedarf; sowie Gebühren für Steuerberater, Finanzierungsberater, Internetprovider, Grafiker, EDV-, CAD- und Internet-Administratoren, Strom, Gas, Wasser, Kanal, Müllabfuhr, Heizung, Hausmeister, Wartung, Baufinanzierung, Darlehen, Schornsteinfeger; Kosten für DIN-Normen, Gesetzestexte, Kommentare, Fachliteratur und Dutzende von Fachzeitschriften; Telefon, Telefax, Internet, Mobiltelefone; Fahrzeuganschaffung, -wartung und Benzin und - jede Woche einen Strauss Blumen für meine Liebste. 

Dipl.-Ing. Dietmar M. Strick 
Gründer und Geschäftsführer von 
STRICK Architekten + Ingenieure und 
STRICK Wohnungs- & Gewerbebau GmbH 
STRICK Bausachverständige 
STRICK Stadtplanung 
STRICK Immobilien

Wie ist der Planungsablauf bei den Grundleistungen der Architekten?

Hier die - wesentlichen, Architekten-Grundleistungen - 9 Leistungsphasen (LP) gem. gesetzlicher Gebührenordnung HOAI, nach Teil II "Leistungen bei Gebäuden, Freianlagen und raumbildenden Ausbauten", § 15.

Grundlagenermittlung
In zahlreichen Gesprächen mit Ihnen und mit unseren Tabellen und Checklisten erforschen und entwickeln wir Ihre persönlichen Rahmenbedingungen und Wünsche, Ihr Budget, Grundstücksbebauungsmöglichkeit und Raumprogramm (HOAI, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, § 15, Leistungsphase 1, 2% des Gesamthonorars).

Vorplanung
Im Gegensatz zu vielen anderen unterbreiten wir Ihnen Vorentwurfs-Vorschläge meist mit mehreren Alternativen. Die Vorentwürfe, mit Erstellung der Kostenschätzung (DIN 276), bieten viel mehr und sind individueller als ein (Fertighaus-) Katalog dies könnte. Diese aus Handskizzen (Maßstab 1:500 - 1:200) bestehenden Vorentwürfe (HOAI, LP 2, 7%), werden nach Ihrer Zufriedenheit nun in eine genauere Reinzeichnung, den sogenannten Entwurf gebracht.

Entwurfsplanung
Diese Entwurfszeichnungen werden im Maßstab 1:100 erstellt und dienen u.a. als Bauantragszeichnungen, die die Grundlage des Bauantrages bilden. Beim Entwurf (HOAI, LP 3, 15%) wird außerdem die Grundkonstruktion des Gebäudes festgelegt. In Zusammenarbeit mit unseren Statikern wird hier die Wirtschaftlichkeit geprüft. Hinzu kommt der Wärme-, Schall- und Brandschutz, die Fassadengestaltung und vieles mehr.
Übrigens: Wir setzen Software ein, i.G. zu vielen anderen, die Ihre Wohn- / Nutzfläche mit realistischem Putzabzug (und nicht mit 3% - Abzug) berechnet:
Wir weisen Ihnen so gesetzeskonform pro Wohnung mehr Quadratmeter nach, bei gleicher Grundfläche!

Genehmigungsplanung
Der Bauantrag (HOAI, LP 4, 3%) ist meistens sehr umfangreich und füllt mit seinen Formularen, Zeichnungen und Nachweisen manchmal mehrere Ordner. In der nun folgenden Genehmigungsphase kommt es nicht selten vor, dass wir den Bauantrag für Sie regelrecht „durchkämpfen“ müssen. Die oftmals enorme Bürokratie und die langen Wartezeiten versuchen wir Ihnen zu ersparen, oder zumindest zu lindern.

Ausführungsplanung
Die Genehmigungszeit (nicht selten mehrere Monate) wird bereits genutzt, um die Ausführungs-, bzw. Werkplanung (HOAI, LP 5, 25% des Gesamthonorars) inklusive der Erstellung der genaueren Kostenberechnung (DIN 276), die schon als Finanzierungsgrundlage genutzt werden kann, zu fertigen. Diese im Maßstab 1:50 bis 1:1 erstellten Zeichnungen geben den ausführenden Handwerkern genaue Arbeitsbeschreibungen und legen alles bis ins Detail genau fest. Dies ist die wichtigste Zeit der Planung, denn hier werden oft die meisten Fehler gemacht.
Nicht immer sind Handwerker schuld an undichten Kellern, sondern oftmals die komplett fehlende Ausführungsplanung, sowie auch häufig auch ein unqualifizierter Planer. Durch unsere Bausachverständigentätigkeit haben wir in diesem Bereich ein enormes Knowhow, was auch der höchste Schadensfreiheitrabatt unserer Haftpflichtversicherung belegt.

Vorbereitung der Vergabe
Im Anschluß daran werden die genauen Leistungsverzeichnisse (HOAI, LP 6, 10%) aufgestellt, inklusive des exakten Kostenanschlages (DIN 276). Hier wird genaustens festgelegt, welche Materialien in welcher Menge wie und wo zu verwenden sind. Hierfür haben wir hochpräzise Computerprogramme,
3-dimensionale-CAD-Systeme. 
Unser Tipp: Sollten Sie unsicher sein, ob unser Büro Ihre Wahl ist, fragen Sie andere Planer gezielt nach diesem System. Denn hier lassen sich regelrecht „Tausender“ sparen, wenn die Massen exakt und nicht wie üblich per Hand ermittelt werden. Schließlich dienen diese Leistungsverzeichnisse als Angebots- / Vertrags- und Abrechnungsgrundlage bei der Ausführung.

Mitwirkung bei der Vergabe
In der Ausschreibungsphase (HOAI, LP 7, 4%) holen wir dann die oben beschriebenen Angebote für jedes einzelne Gewerk ein. Hierzu reichen wir die Leistungsverzeichnisse an Fachfirmen weiter. Diese ermitteln wir aus unserer sehr großen, ständig aktualisierten Firmen - Datenbank. Mit vielen arbeiten wir bereits jahrelang erfolgreich zusammen. Wir fordern auf Ihren Wunsch auch Ihnen bekannte Firmen auf. Im Gegensatz zu vielen Büros versenden wir ca. 40 - 50 Leistungsverzeichnisse, statt 4 - 5!
Aus den dann wirklich vergleichbaren und vollständigen Angeboten ermitteln wir dann die möglichst besten und günstigsten Anbieter. Nach Ihrer Zustimmung schließen wir mit diesen den Werkvertrag, auch um Nachträge zu vermeiden und Termin zu sichern. Wir sichten für Sie regelmäßig die neuesten Vorschriften, Verordnungen, Urteile und Kommentare; arbeiten diese mit unserer Erfahrung in die Ausschreibungs-Vorbemerkungen und Aufträge zum Vorteil unserer Bauherren ein.

Bauüberwachung
Nun folgt die eigentliche Bauausführung (HOAI, LP 8, 32%). Hierfür stellen wir unseren Bauherrn ihren persönlichen Bauleiter(gesetzlich vorgeschrieben, siehe § 59 a BauO NRW) zur Seite. Dieser koordiniert den gesamten Bauablauf und überwacht die Arbeiten, um spätere Mängel, Schäden Mehrkosten und Terminverzögerungen , sowie Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Außerdem sorgt dieser dafür, dass Material und Qualität den Anforderungen und dem Leistungsverzeichnis entsprechen. Er prüft die Rechnungen und nicht zuletzt ist er für die Sicherheit auf der Baustelle verantwortlich. Der Nutzen für den Bauherrn ist um vieles höher, als die dafür erforderlichen Kosten. Dazu gehört die Erfassung der tatsächlichen gesamten Endkosten (DIN 276).

Objektbetreuung
Auch nach dem Einzug werden evtl. Mängel erfasst und deren Beseitigung überwacht, das Gesamtergebnis dokumentiert und Sie werden auf Wunsch von uns betreut (HOAI, LP 9, 2 %).

Sie können auch Leistungspakete einzeln beauftragen. Bitte lassen Sie sich dazu von uns beraten.

Ist die Einsetzung eines Bauleiter gesetzlich vorgeschrieben?

Der § 59 a der BauO NRW schreibt einen sachkundige und erfahrene Bauleitende vor.

Viel wichtiger ist, welche Vorteil Sie durch einen Profi erhalten:

Der Bauleiter erbringt ein umfassendes Leistungspaket und bewahrt den Bauherrn damit vor wirtschaftlichen und technischen Risiken.

Der Bauleiter ist für die bauausführenden Unternehmer sehr wichtig, weil er für ein koordinierte Bauabwicklung sorgt.

Wenn die Bauleiterfunktion durch einen Architekten wahrgenommen wird, ist dies unmittelbarer Verbraucherschutz: Denn der Bauherr kann sich auf die qualifizierte Ausbildung des Architekten, die Erfüllung der gesetzlichen Berufspflichten und das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung verlassen.

  1. Der Bauleiter erbringt ein umfassendes Leistungspaket und bewahrt den Bauherrn damit vor wirtschaftlichen und technischen Risiken.
  2. Der Bauleiter ist für die bauausführenden Unternehmer sehr wichtig, weil er für ein koordinierte Bauabwicklung sorgt.
  3. Wenn die Bauleiterfunktion durch einen Architekten wahrgenommen wird, ist dies unmittelbarer Verbraucherschutz: Denn der Bauherr kann sich auf die qualifizierte Ausbildung des Architekten, die Erfüllung der gesetzlichen Berufspflichten und das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung verlassen.
  4. Der Bauleiter sorgt für den auf der Baustelle erforderlichen Arbeitsschutz.
  5. Der Bauleiter handelt im öffentlichen Interesse, indem er die baurechtlichen Belange bei der Bauausführung sicherstellt.
  6. Der Bauleiter trägt zum aktiven Umweltschutz bei.
  7. Der Nutzen und die Ersparnis bei Beauftragung eines Bauleiters ist um ein vieles höher, als die dafür erforderlichen Kosten. Ab einer gewissen Projektgröße ist auch ein SiGeKo (Sicherheits- uns Gesundheitsschutzkoordinator) nach § 4 BaustellV Verordnung gesetzlich vorgeschrieben. Auch dies koordinieren bzw. leisten wir für Sie.

Gibt es "Architektenhäuser" auch von Nicht- Architekten?

Gerne "sonnen" sich Nicht-Architekten und Ingenieure mit dem Ansehen des gesetzlich geschützten Titels "Architektur". Nur gesetzliche zugelassene Architekten haben die Pflichten, Rechte und die Berechtigung zur Führung des Titels "Architektur", oder "Architekturbüro" in allen Kombinationen. Diese Berufsbezeichnungen sind gesetzlich geschützt. Als Gütesiegel vergibt der Staat dies zum Schutz der Verbraucher. Da nicht jeder Missbrauch, wie in allen Bereichen, geahndet wird, müssen Sie selbst auf der Hut sein.

Beauftragen Sie daher nur die gesetzlich zugelassen und hochqualifizierten Architekten.

Wo sind Eigenleistung am besten möglich?

Wegen der steigenden Baukosten ein immer wichtiger werdendes Thema. Bei sinnvoller Anwendung können Eigenleistungen Kosten verringern. Beim vom Architekten geplanten Haus ist Eigenleistung natürlich maximal möglich. Jedoch kommt es nicht nur auf die möglichen Eigenleistungen an, sondern auf die darauf abgestimmte Planung und auf die Betreuung dieser Arbeiten. Am wichtigsten ist die Beratung, welche Arbeiten sich der Bauherr zumuten kann und wo wirklich Kosteneinsparungen möglich und sinnvoll sind. Nicht nach dem Motto: "Sparen, koste es was es wolle." Das Fertighaus als Ausbauhaus würde gute Möglichkeiten für Eigenleistung bieten, wenn die eingesparten Kosten nicht wesentlich geringer wären, als in der Werbung versprochen. Bei höherer Flexibilität sind auch die Einsparungsmöglichkeiten beim Architektenhaus größer.

Tipp: Einen engagierten Architekten suchen, der sich auf Bauherrn-Eigenleistung versteht. Mit ihm die Arbeiten individuell festlegen.

Nachteile: Schwierige Kosten- und Terminkontrolle, sowie mangelnde Haftungsansprüche. Bei Eigenleistung muss das selbst gekaufte Material berücksichtigt werden. Firmen sind Großabnehmer und erhalten erhebliche Rabatte. Auch beim Wiederverkaufs-Verdienst der Handwerker an diesen Produkten, erhält der Bauherr diese Materialien dennoch billiger, als wenn er sie selbst kauft. Für Kleinstmengen greifen die Profis auf die Artikel in ihrem Firmenbus zurück. Der Laie müsste dafür jedesmal extra Einkaufsfahrten unternehmen. Werkzeuge muss der Laie erst kaufen, die Profis haben meist zahlreiches und besseres Werkzeug, was die Arbeit zusätzlich verkürzt. Weil das Werkzeug nicht nur bei einem Bauvorhaben eingesetzt wird, wird es wesentlich geringer in die Arbeitskosten einkalkuliert, als der Neupreis beträgt. Ein Handwerker hat u.U. einen geringeren Stundenlohn als der Bauherr, insbesondere wenn er die Arbeiten rationeller durchführt. Ebenso entfällt die Gewährleistung von mind. 4 Jahren bei Eigenleistungen.

Wenn es notwendig ist und Sinn macht, unterstützen wir Sie bei den Eigenleistungen.

Haftet die Fertighaus- / Hallenindustrie / Bauträger-Firmen, schon auf Grund ihrer "Grösse", nicht in höherem Maße?

Ein oft zu hörendes Vorurteil. Die Fertighaus- / Hallenanbieter sind immer Grossfirmen, oder nicht selten Konzern-Tochterfirmen und rechtlich und kaufmännisch maximal gesichert - aber eben nicht für die Rechte des Verbrauchers / Bauherrn. Baugesellschaften, Hallen- / Fertighausanbieter, Fertighausanbieter usw. sind so gut wie immer Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder auch GmbH & Co. KG. Das heisst gesetzlich erlaubte, maximale Absicherung der Firma (nicht des Bauherrn), mit entsprechenden Rechtsabteilungen. (Echte) Architekturbüros werden nur von Architekten geführt, die als Freiberufler die immer gesetzliche Architekten-Berufshaftpflicht-Versicherung besitzen müssen (auch als GmbH). Die gesetzlichen Haftungssummen sind bei Architekten mind. € 250.000, also mind. 10 Mal so hoch (!) wie bei den meisten Gewerbeanbieter / Firmen. Unsere freiberufliche Firma STRICK  Architekten + Ingenieure und auch STRICK  Wohnungs- und Gewerbau GmbH haften darüber hinaus freiwillig bis zu einer Schadenssumme von € 1.000.000,00, alleine bei den Sach- und Vermögensschäden - und das bis zu 3 x im Jahr (was erfreulicherweise noch nie vorkam).

Ganz abgesehen davon, dass nur Architekten entsprechend ausgebildet, erfahren, fortbildend sind, zudem vom Gesetzgeber zugelassen und überwacht werden, haben sie in erster Linie die Interessen des Bauherren zu erfüllen und zu überwachen. (Gesetzlich gesichertes) Qualitätsmanagement und -sicherung für die Bauherren / Auftraggeber gibt es nur von Architekten.

Ist die Serienfertigung bei Fertighäusern / -Hallen wirtschaftlicher?

In Deutschland beträgt der Anteil der Fertighäuser nur wenige Prozent und stagniert. Die Fertighausindustrie wirbt mit vielen verschiedenen Modellen. Viele Bieter sind auf dem Markt und vom gleichen Hersteller wird kaum das gleiche Modell nebeneinander gebaut.  Daher ist der Rationalisierungs-Effekt (und damit Einsparungen), im Gegensatz zu den USA oder Australien, bei uns eine zu vernachlässigende Komponente. Außerdem gehen immer mehr Fertighausanbieter dazu über, Ihre Häuser - auch - in konventioneller Massivbauweise "Stein auf Stein" anzubieten. Einsparungseffekte oder wenn in grosse Stückzahlen (beispielweise gleiche Haustypen im Neubaugebiet) gebaut wird, werden die erheblichen Einsparungskosten (durch Grossmengen, Wiederholung, Serienfertigung, Material- und Montageersparnis, nur ein Enwurf, eine Planung, Statik, Energeipass usw.) nur zu einem kleinen Teil an den Endkunden weitergegeben. Denn die hohen Kosten für Verwaltung, Niederlassungen / Filialien, dem Vertrieb, Verkäufern, den Provisionen, kostenintensive Radio-, TV-, Printwerbung (teils mit Prominenten), Musterhäusern und den Austellungsparks, sowie die meist langen Anfahrtswege (entfällt alles bei Architekten) machen Fertighäuser teurer, als andere Bauarten.

Fertigteile, Elementbauweise und Konstruktionen mit entsprechenden Montagvereinfachungen und entsprechende Unternehmen sind bei Grossprojekten und im Gewerbe- und Industriebau sinvoll und werden von uns, nach intensiver Prüfung eingesetzt. Wir erstellen in Absprache / ständig beratender Erläuterungen mit Ihnen, immer die für Sie besten und wirtschaftlichsten Lösungen, auch für den Unterhalt / Wartung.

 

Ist die reine Bauzeit bei Fertighäusern kürzer?

Fertighaus-Anbieter werben oft mit haarsträubenden Versprechungen, bei ganz unseriösen Anbietern ist da schon einmal zu lesen: "Bauzeit 1 Tag!" Tatsächlich ist die reine Bauzeit bei Fertighäusern max. 10 - 20 % kürzer, als bei anderen Bauarten. Ein einfaches Einfamilienhaus das vom Architekten entworfen, geplant und (um es zu vergleichen) selbstverständlich auch von Firmen ausgeführt wird, dessen Arbeit der Architekt koordiniert und überwacht, beträgt die Bauzeit durchschnittlich ca. 8 - 9 Monate, je nach Verfügbarkeit der Firmen / Konjunkturlage. Ein halbwegs vergleichbares einfaches Fertighaus hat u.U. nur 2 Monate Bauzeit (nach unseren Beobachtungen sind diese aber meist länger). Aber dort hinzuzurechnen sind die "unsichtbaren" Lieferzeiten, Baustelleneinrichtung, Erschließung, (Massiv-) Kellererrichtung, oder Gründung und Bodenplatte, die auch witterungsabhängig sind. Damit beträgt die Bauzeit insgesamt ca. 5 - 6 Monate. D.h. bei einer monatlichen Kaltmiete von € 1.000,- "spart" der Bauherr bei einem Fertighaus zunächst scheinbar durchschnittlich (lediglich) € 3.000,- Miete. Diese auf die Gesamtkosten bezogene sehr geringe "Ersparnis" (unter 1% der Gesamtbaukosten) wird jedoch, wie in der vorigen Frage beantwortet, mehrfach (!) aufgehoben. Zu berücksichtigen ist die (sehr unterschiedliche) Auftragslage aller am Bau beteiligten. Hinzuzurechnen muss man bei allen Bauarten die Planungszeit und notwendige, u.U. mehrmonatige, Baugenehmigungszeit der Behörden. Kurze Planungs- und Ausführungszeiten sind in unserem Interesse, allerdings sind notwendige Zeitabläufe (Abstimmungen mit Behörden, Abstimmung mit den Nachbarn, Lieferzeiten und Verfügbarkeit von Baustoffen, Witterung, usw.) realistisch einzubeziehen. Darüber informieren wir Sie in unseren ständig aktualisierten Zeit- und Terminplänen.

Fertigteile, Elementbauweise und Konstruktionen mit entsprechenden Montagvereinfachungen werden insbesondere bei unseren Grossprojekten und im Gewerbe- und Industriebau geprüft und wenn sinvoll selbstverständlich eingesetzt. Wir erstellen in Absprache / ständig beratender Erläuterungen mit Ihnen, immer die für Sie besten und wirtschaftlichsten - und soweit möglich auch schnellsten Lösungen.

 

'Der größte Feind der Qualität ist die Eile.'

Henry Ford

Die Fertighausindustrie wirbt mit der "witterungsunabhängigen Vorfertigung", hat das für den Bauherrn Vorteile?

Diese Vorfertigung betrifft im Vergleich zu anderen Bauweisen im Wesentlichen den Rohbau (Decken und Wände), die beim Gesamtbau beispielsweise im Einfamilienhaus die geringsten Kosten und Bauzeit ausmachen.
Wegen mangelnder Individualität, des meist schlechten Schall- / Wärmeschutzes und oft Nicht-Homogenität der Fertigteile, geringe Qualität und schlchtere Optik macht es im kleinen bis mittleren Wohnungsbau keinen Sinn.

Anders ist es insbesondere bei Grossprojekten und im Gewerbe- und Industriebau, nach Prüfung und Eignung wird es eingesetzt. Wir erstellen in Absprache / ständig beratender Erläuterungen mit Ihnen, immer die für Sie besten und wirtschaftlichsten - und soweit möglich auch schnellsten Lösungen.

 

Der - vom Kosten- und Zeitaufwand grössere - Innenausbau ist deutlich weniger vorfertigbar.

Sind Fertighäuser mit "Gütesiegel" besser?

Diese Gütesiegel sind für den Verbraucher wertlos, da sich die Firmen diese Siegel selber vergeben. Qualitätskontrolle hat nur einen Sinn, wenn sie von unabhängigen, gesetzlich anerkannten, nicht nur Umsatz orientierten Sachverständigen und Institutionen durchgeführt werden.

Stiftung Warentest: Fix und Fertig - Fertighäuser schneller und billiger?

Verbraucherverbände untersuchen dasFertighausangebot.

Ist es sinnvoll das "Kostensparende Bauen" schon beim Architektenhonorar zu beginnen?

Dies hört sich ja zunächst logisch an, denn bei niedrigem Architektenhonorar spart man scheinbar schon von Anfang an Kosten ein (?). 
Die Wahrheit ist aber, man "spart" - vielleicht - lediglich 2 - 3 % der Gesamtbaukosten ein, um dann durch nicht-, oder schlecht, oder unqualifizierte und unengagierte Planungsleistungen Fehler-, Mängel-, Schäden und höhere Baukosten zu erhalten, die wiederum (statistisch nachgewiesen) zu 20 % höheren Baukosten führen. Von dann nicht durchgeführter Kostensteuerung, senkbaren Baukosten durch das qualifizierte Instrument "Kostensparendes Bauen" und Nachlassverhandlungen durch den Architekt bei dem Ausführenden, sowie Qualitätskontrolle ganz zu schweigen. 

So hat u.a. der Europäische Gerichtshof am 05.12.2006 festgestellt das gesetzliche Honorare dazu beitragen einen (preislichen) Konkurrenzkampf zu vermeiden, der zu Billigangeboten führen würde, was das Risiko eines Verfalls der Qualität - der erbrachten Dienstleistung - zur Folge hätte. 
"... Zweck der Honorarsätze ist ausweislich der Gesetzesmaterialien zu der entsprechenden Norm in der Ermächtigungsgrundlage der Vermeidung eines ruinösen Preiswettbewerbs zwischen Architekten / Architektinnen, der die Qualität der Planungstätigkeit gefährden würden. Die Sicherung und Verbesserung der Qualität der Tätigkeit der Architekten / Architektinnen stellt nach der Feststellung des Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 26.09.2005 ein legitimes Ziel dar. Zu seiner Herbeiführung sind verbindliche Honorarsätze geeignet, da sie den Architekten / Architektinnen und Ingenieuren / Ingenieurinnen jenseits von Preiskonkurrenz den Freiraum schaffen, hochwertige Arbeit zu erbringen, die sich im Leistungswettbewerb der Architekten / Architektinnen bewähren muss." 

Niedrige (Berater-) Honorare können (da Sie im wesentlichen zeitaufwandsabhängig sind, auch für die ständige Weiterbildung) nie gute Leistungen und Ergebnisse zur Folge haben. 
Glauben Sie, dass ein "Billig"-Steuerberater Ihnen wirklich zeitaufwendig und engagiert hilft Ihre Steuerlast legal zu mindern. Oder der "Billig"-Anwalt Sie - nicht in seinem, sondern in Ihrem Sinne - zu Prozess- und damit Kostenvermeidung berät, oder zumindest den vermeindlich "sicheren" Prozess wirklich seriös vorbereitet? 

Siehe hierzu auch: 
"Wie berechnet sich das Architektenhonorar?"

Wie lüftet / heizt man richtig?

Mit dem Herbst beginnt die Heizsaison. Gerade angesichts steigender Strom- / Energiepreise sollte man einige Dinge beachten. So lassen sich nicht nur Energie und Heizkosten sparen, sondern auch Streit mit dem Vermieter oder Mieter vermeiden. Neben richtigem Heizen, Lüften und einer guten Wärmedämmug ist es nämlich auch sinnvoll, die Rechtslage zu kennen:

Muss ich als Mieter selbst für dichte Fenster und Türen sorgen? Kann der Eigentümer die Mieter an den Kosten für eine neue Heizungsanlage beteiligen? Kann ich vom Vermieter verlagen, das Haus wärmezudämmen?

Heizung nicht zu stark aufdrehen

Ob Mieter oder Eigentümer - mit folgenden Tipps kann jeder Heizkosten sparen:
"Die Zimmertemperatur sollte möglichst niedrig eingestellt werden", sagt Rudolf Klapper, Energieberater für Köln bei der Verbraucherzentrale NRW. Denn:

"Jedes Grad spart rund fünf Prozent Energiekosten."
Nachts und wenn tagsüber niemand zu Hause ist, sollte die Heizung über die zentrale Regelung runtergefahren werden.
Wenn einzelne Räume nur zu bestimmten Zeiten genutzt werden, können programmierbare Thermostatventile die Raumtemperatur zu den gewünschten Zeiten automatisch hoch- und runterfahren. 

Wer in den Urlaub fährt, sollte die Nacht- (Mondsichel-Symbol) oder Frostschutzeinstellung (Eisblumen-
Symbol) wählen.

"Die Raumtemperatur sollte nicht unter 16 Grad Celsius fallen, da sonst die Schimmelgefahr steigt",
sagt Dirk Mobers von der Energieagentur NRW.
Ausserdem ist, je nach Wärmedämmung und Dauer der Absenkung, der Energieaufwand, um die ausgekühlte Wohnung wieder zu heizen, möglicherweise grösser als die vorige Ersparnis.
Heizkörper sollten zudem immer frei stehen. Verkleidungen, Vorhänge und Möbel verhindern, dass sie die Wärme optimal in den Raum abgeben können.
Sinnvoll ist es auch, die Heizanlage regelmässig warten zu lassen.
Oft hat sich über die Sommermonate Luft im Heizkörper gesammelt. Dann gluckert die Heizung und muss entlüftet werden, da sie sonst nicht effizient arbeitet.
Wenn einige Heizkörper nicht richtig heiss werden, kann es ebenfalls sein, dass die Heizungsanlage hydraulisch abgeglichen werden muss. Dadurch wird jedem Heizkörper in einem Gebäude genau die Wärme beziehungsweise Wasser-menge zur Verfügung gestellt, die er benötigt", sagt Energieberater Rudolf Klapper von der Verbraucherzentrale.
Rechnen kann sich häufig auch, die Heizpumpe auszutauschen. Sie ist in vielen Fällen veraltet und verbraucht unnötig viel Strom.
Neben dem richtigen Heizen ist aber auch das richtige Lüften wichtig.

"Auf keinen Fall die Fenster kippen", sagt Dirk Mobers. Stattdessen - wenn möglich, mehrmals am Tag (mind. morgens und abends) - ein paar Minuten Stoßlüften (Fenster(türen) ganz auf). Die Raumluft heizt sich danach innerhalb weniger Minuten wieder auf, ohne dass die Bauteile auskühlen. 
Wer nicht ausreichend lüftet, riskiert Schimmel. 
Gerade beim Lüften kommt es häufig zum Streit zwischen Mieter und Vermieter. Denn ist Schimmel in der Wohnung, geben die sich meist gegenseitig die Schuld dafür: Der Vermieter sagt, dass der Mieter falsch lüftet; der Mieter macht Mängel am Gebäude verantwortlich.
Häufig sei es aber ein Zusammenspiel aus beidem, sagt Rechtsanwalt Bodo Deutschmann.
Weiterer Streitpunkt zwischen Mieter ist häufig die Wärmedämmung - und wer dafür zahlt: "Mehr als die Hälfte aller Häuser (Altbauten) sind unzureichend wärmegedämmt", erklärt Mobers.
Das zu ändern, ist zunächst eine freiwillige Entscheidung des Vermieters.
Sind aber beispielsweise Türen und Fenster undicht, kann der Mieter vom Vermieter verlangen, diesen Mangel zu beheben.
Der entscheidende Punkt ist dann, ob der Vermieter diese lediglich repariert oder sie gleich durch neue, energieeffiziente Fenster und Türen ersetzt.

"Notwendige Reparaturen müssen immer vom Vermieter allein gezahlt werden",
sagt Deutschmann vom Kölner Haus- und Grundbesitzerverein.
Tauscht er sie allerdings komplett gegen neue aus, zählt das als Modernisierung. Dann kann der Eigentümer elf Prozent der Kosten (abzüglich des Betrags, der ohnehin für die Reparatur fällig gewesen wäre) auf die Mieter umlegen - und die monatliche Miete entsprechend erhöhen.
Das gilt beispielsweise auch, wenn er eine alte Heizanlage oder -pumpe durch eine neue, effizientere ersetzt.
Streit gibt es zwischen Mieter und Vermieter oft auch über die Mindesttemperaturen für Wohnungen.
Tagsüber, also zwischen 6 Uhr morgens und 24 Uhr, sind 21 Grad Celsius im Wohnzimmer und bis zu 23 Grad im Bad üblich.
Darauf haben Mieter einen Anspruch", sagt Jürgen Becher vom Mieterverein Köln. 
Werden diese Temperaturen nicht erreicht oder fällt die Heizung sogar aus, müsse der Vermieter informiert werden - da ein Mangel vorliege. Sorgt der Vermieter nicht für Abhilfe, so Jürgen Becher, kann der Mieter unter Umständen die Miete kürzen. Nicht selten enden solche Sreitigkeiten vor Gericht. Im Idealfall sollten beide aber immer versuchen, sich im Vorfeld zu informieren und gemeinsam eine Lösung zu finden - um sich neben den Energie- auch die Anwaltskosten zu sparen.

SO HEIZEN SIE RICHTIG (Zusammenfassung):

Zimmertemperatur:
Sie sollte möglichst niedrig eingestellt werden. Denn: Jedes Grad weniger spart rund fünf Prozent Energiekosten. Auch wer in den Urlaub fährt, sollte die Heizung nicht ganz ausschalten, sondern die Einstellung "Nacht" (Mondsichel-Symbol) oder "Frostschutz"(Eisblumen-Symbol) wählen. Ansonsten kühlt die Wohnung zu stark aus - und die Schimmelgefahr steigt. 

Heizkörper entlüften:
Wenn der Heizkörper gluckert und nicht richtig warm wird: Mit einem Vierkantschlüssel das Ventil am Heizkörper öffnen und die Luft ableiten. Sobald etwas Wasser austritt, Ventil wieder zudrehen.

Heizungsregelung: 
Nachts und bei längerer Abwesenheit sollte über die zentrale Regelung die Heizungstemperatur abgesenkt werden.
Die unterschiedlichen Temperaturen in den Wohn- und Schlafräumen werden über die Thermostatventile eingestellt. Mit programmierbaren Thermostatventilen können auch einzelne Räume, die nur zeitweise genutzt werden, automatisch aufgeheizt und wieder abgesenkt werden.

Hydraulischer Abgleich:
Wenn einige Heizkörper nicht richtig funktionieren, muss die Anlage eventuell hydraulisch abgeglichen werden - damit jeder Heizkörper mit genau der Wassermenge versorgt wird, die er benötigt. Das muss allerdings eine Sanitärfachfirma erledigen. 

Richtig Lüften:
Wenn möglich, mehrmals am tag für einige Minuten Stoßlüften. Auf keinen Fall die Fenster für längere Zeit kippen. Möbel und Wände kühlen dadurch stark aus - ohne dass die Luft ausgetauscht wird und die Feuchtigkeit entweichen kann.

 

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